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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Firma grafinger.at - Christian Grafinger: folgend grafinger.at genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von grafinger.at ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 2. Vertragsabschluss Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung, worin alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungen von grafinger.at) sowie die Vergütung festgehalten werden. Erfolgt die Annahme durch grafinger.at nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen. Die Angebote von grafinger.at sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei grafinger.at gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von grafinger.at als angenommen, sofern grafinger.at nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass grafinger.at den Auftrag annimmt. 3. Subunternehmer grafinger.at ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die Stellung von grafinger.at als Vertragspartner bleibt davon unberührt. 4. Leistung und Honorar Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch grafinger.at für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. grafinger.at ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von grafinger.at, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von grafinger.at sowie Spesen, Fahrtkosten, Diäten u. dgl. Alle grafinger.at erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von grafinger.at sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird grafinger.at den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von grafinger.at, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt grafinger.at eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich an grafinger.at zurückzustellen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden "Honorarrichtlinien" von grafinger.at. 5. Präsentation Für die Teilnahme an Präsentationen steht grafinger.at ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält grafinger.at nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von grafinger.at, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von grafinger.at; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an grafinger.at zurückzustellen. 6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit grafinger.at, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann grafinger.at schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. 7. Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen von grafinger.at (z. B. Ideen, Konzepte, Programme, Scripts etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von grafinger.at. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit grafinger.at darf der Kunde die erbrachten Leistungen nur selbst und im festgelegten Einsatzbereich und Einsatzgebiet nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen, die von grafinger.at erbracht wurden, sind für den Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von grafinger.at und - soweit die Leistung urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von grafinger.at, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von grafinger.at erforderlich. Dafür steht grafinger.at und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Bei eigenerstellter Software gilt der Lizenzvertrag mit grafinger.at. Bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers. 8. Kennzeichnung grafinger.at ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf grafinger.at und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. 9. Genehmigung Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von grafinger.at sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von grafinger.at erbrachten Leistung überprüfen lassen. grafinger.at veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunden zu tragen. 10. Termine grafinger.at bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er grafinger.at eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an grafinger.at. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch grafinger.at. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern - entbinden grafinger.at jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. 11. Mitwirkungspflicht Der Kunde erkennt an, dass grafinger.at für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung seiner Leistungserbringung auf die Mithilfe des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich, grafinger.at bestmöglich zu unterstützen. Verzögerungen, durch Verletzungen der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Stehzeiten und Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu tragen. 12. Zahlung Rechnungen von grafinger.at sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe 12 % p. a., als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von grafinger.at. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen. 13. Gewährleistung und Schadenersatz Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch grafinger.at schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch grafinger.at zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch grafinger.at beruhen. 14. Haftung Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von grafinger.at vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen, ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von grafinger.at vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch grafinger.at für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet grafinger.at nicht für Prozeßkosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme grafinger.at selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde grafinger.at schad- und klaglos. Der Kunde hat grafinger.at somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die grafinger.at aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Kunde stellt grafinger.at von Ansprüchen Dritter insbesondere auch dann frei, wenn grafinger.at ihre Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der Maßnahmen mitgeteilt hatte. Sollte grafinger.at daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. 15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile nicht rechtwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist entweder durch eine geltungserhaltende Reduktion den gesetzlichen Vorschriften anzupassen oder durch eine gültige, welche den angestrebten Ziel möglichst nahe kommt zu ersetzen. 16. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und grafinger.at und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz von grafinger.at. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen grafinger.at und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von grafinger.at örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. grafinger.at ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
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